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Rock-Energy
Ratgeber · Grundlagen

Glossar Energieeinkauf: die wichtigsten Begriffe

Von Arbeitspreis bis Zählernummer: die wichtigsten Begriffe rund um Strom- und Gasverträge für Unternehmen, kurz und verständlich erklärt.

4 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
  • Verträge, Messung, Netz und Preisbestandteile – alle Begriffe an einem Ort.
  • Jeder Eintrag in zwei bis drei Sätzen, ohne Fachchinesisch.
  • Mit Verweisen auf die ausführlichen Artikel.

Preis und Rechnung

Arbeitspreis

Der Preis je Kilowattstunde in ct/kWh. Auf der Rechnung taucht er zweimal auf: als Arbeitspreis des Versorgers für die Energie und als Arbeitspreis des Netzbetreibers für die Netznutzung.

Grundpreis

Eine feste Pauschale je Lieferstelle, pro Monat oder Jahr – unabhängig vom Verbrauch.

Leistungspreis

Preis je Kilowatt für die höchste abgerufene Leistung. Er fällt nur bei leistungsgemessenen Anschlüssen an und ist Teil des Netzentgelts. Mehr im Artikel Leistungsspitzen vermeiden.

Netzentgelt

Die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes oder Gasnetzes. Sie geht an den Netzbetreiber, ist regional unterschiedlich und bei allen Versorgern gleich.

Umlagen und Abgaben

Gesetzlich festgelegte Aufschläge je Kilowattstunde sowie die Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Nicht verhandelbar.

Stromsteuer und Energiesteuer

Verbrauchsteuern auf Strom beziehungsweise auf Erdgas und andere Brennstoffe. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen Teil erstattet bekommen. Siehe Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen.

Blindstrom

Strom, der zwischen Netz und Verbraucher pendelt, ohne Arbeit zu verrichten. Überschreitet er eine Grenze, stellt der Netzbetreiber ihn in Rechnung. Abhilfe schafft eine Kompensationsanlage.

Vertrag

Vollversorgung

Der Versorger liefert die gesamte benötigte Menge zu einem vereinbarten Preis. Die übliche Form für kleine und mittlere Abnehmer.

Festpreis

Der Energiepreis steht für die gesamte Laufzeit fest. Siehe Festpreis, Tranche oder Spot.

Tranche

Eine Teilmenge des Jahresbedarfs, die zu einem eigenen Zeitpunkt eingekauft wird. Beim Tranchenmodell entsteht der Preis als Durchschnitt mehrerer Einkäufe.

Spotmarkt

Der Kurzfristmarkt der Strombörse, an dem Strom für den nächsten Tag gehandelt wird. Bei einem Spot-Vertrag folgt der Preis diesem Markt, zuzüglich eines festen Aufschlags.

Terminmarkt

Der Markt für Lieferungen in der Zukunft – Monate, Quartale oder Jahre im Voraus. Festpreisangebote beruhen auf den Preisen am Terminmarkt.

Mengentoleranz

Die Bandbreite, in der der tatsächliche Verbrauch von der vereinbarten Jahresmenge abweichen darf, ohne dass nachberechnet wird.

Kündigungsfrist

Der Zeitraum vor Vertragsende, bis zu dem gekündigt sein muss. Sonst verlängert sich der Vertrag. Siehe Kündigungsfrist beim Gewerbestromvertrag.

Sonderkündigungsrecht

Das Recht, außerhalb der regulären Frist zu kündigen – zum Beispiel, wenn der Versorger den Preis einseitig ändert. Ob es besteht, regelt der Vertrag.

Vollmacht

Die Erlaubnis, im Namen des Unternehmens Daten anzufordern und Angebote einzuholen. Ohne sie darf ein Makler nicht für Sie ausschreiben.

Ausschreibung

Mehrere Versorger werden gleichzeitig um ein Angebot für dieselbe Menge gebeten. Die Angebote werden auf einen Nenner gebracht und verglichen.

Bündelausschreibung

Mehrere Lieferstellen – etwa alle Filialen oder alle Objekte eines Verwalters – werden gemeinsam ausgeschrieben, damit Versorger auf die Gesamtmenge bieten.

Lieferstelle und Messung

Lieferstelle

Der Ort, an dem Energie aus dem Netz entnommen wird, also ein Anschluss mit Zähler.

Marktlokation (MaLo)

Die elfstellige Kennnummer einer Lieferstelle. Sie bleibt gleich, auch wenn Zähler oder Versorger wechseln, und steht auf jeder Rechnung.

Messlokation (MeLo)

Die Kennnummer des Ortes, an dem gemessen wird. Sie beginnt mit „DE“ und hat 33 Zeichen.

Zählernummer

Die Nummer des eingebauten Geräts. Sie ändert sich, wenn der Zähler getauscht wird.

Standardlastprofil (SLP)

Ein angenommenes Verbrauchsmuster für kleinere Abnehmer, deren Zähler nur die Menge erfasst.

Registrierende Leistungsmessung (RLM)

Messung der Leistung in jeder Viertelstunde, bei Strom ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch. Siehe Lastgang, RLM und SLP.

Lastgang

Die Aufzeichnung aller Viertelstundenwerte eines Jahres. Grundlage für Angebote bei leistungsgemessenen Anschlüssen.

Benutzungsstunden

Jahresverbrauch geteilt durch Spitzenleistung. Die Zahl zeigt, wie gleichmäßig ein Betrieb das Netz nutzt.

Spannungsebene

Die Ebene des Netzes, an die ein Betrieb angeschlossen ist: Niederspannung, Mittelspannung oder höher. Sie bestimmt die Höhe der Netzentgelte.

Marktrollen

Lieferant

Das Unternehmen, bei dem Sie Strom oder Gas kaufen. Ihn können Sie frei wählen.

Netzbetreiber

Ihm gehören Leitungen und Anschlüsse in einem Gebiet. Er bleibt derselbe, egal bei wem Sie kaufen.

Messstellenbetreiber

Er baut, betreibt und liest den Zähler ab. Meist ist das der Netzbetreiber.

Grundversorger

Der Versorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Er beliefert auch alle, die keinen Vertrag haben. Siehe Grund- und Ersatzversorgung.

Ersatzversorgung

Die befristete Belieferung durch den Grundversorger, wenn kein Lieferant zugeordnet werden kann. Für Unternehmen meist deutlich teurer als ein eigener Vertrag.

Lieferantenwechsel

Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten. Ein rein kaufmännischer Vorgang: An Zähler, Leitung und Versorgungssicherheit ändert sich nichts.

Energiemakler

Ein Dienstleister, der für Unternehmen Angebote einholt, vergleicht und den Wechsel abwickelt. Die Vergütung erhält er in der Regel vom Energieversorger.

Pflichten

Energieaudit

Eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs nach DIN EN 16247-1. Für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Siehe Energieaudit: Wer ist verpflichtet.

Energiemanagementsystem

Ein dauerhaft eingerichteter Prozess zur Verbesserung der Energieeffizienz, zertifiziert nach ISO 50001. Wer eines hat, braucht kein gesondertes Audit.

CO₂-Fußabdruck

Die Bilanz aller Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, üblicherweise nach dem GHG Protocol in drei Bereiche (Scopes) gegliedert.

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Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.

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