4 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026
- Verträge, Messung, Netz und Preisbestandteile – alle Begriffe an einem Ort.
- Jeder Eintrag in zwei bis drei Sätzen, ohne Fachchinesisch.
- Mit Verweisen auf die ausführlichen Artikel.
Preis und Rechnung
Arbeitspreis
Der Preis je Kilowattstunde in ct/kWh. Auf der Rechnung taucht er zweimal auf: als Arbeitspreis des Versorgers für die Energie und als Arbeitspreis des Netzbetreibers für die Netznutzung.
Grundpreis
Eine feste Pauschale je Lieferstelle, pro Monat oder Jahr – unabhängig vom Verbrauch.
Leistungspreis
Preis je Kilowatt für die höchste abgerufene Leistung. Er fällt nur bei leistungsgemessenen Anschlüssen an und ist Teil des Netzentgelts. Mehr im Artikel Leistungsspitzen vermeiden.
Netzentgelt
Die Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes oder Gasnetzes. Sie geht an den Netzbetreiber, ist regional unterschiedlich und bei allen Versorgern gleich.
Umlagen und Abgaben
Gesetzlich festgelegte Aufschläge je Kilowattstunde sowie die Konzessionsabgabe an die Gemeinde. Nicht verhandelbar.
Stromsteuer und Energiesteuer
Verbrauchsteuern auf Strom beziehungsweise auf Erdgas und andere Brennstoffe. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können einen Teil erstattet bekommen. Siehe Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen.
Blindstrom
Strom, der zwischen Netz und Verbraucher pendelt, ohne Arbeit zu verrichten. Überschreitet er eine Grenze, stellt der Netzbetreiber ihn in Rechnung. Abhilfe schafft eine Kompensationsanlage.
Vertrag
Vollversorgung
Der Versorger liefert die gesamte benötigte Menge zu einem vereinbarten Preis. Die übliche Form für kleine und mittlere Abnehmer.
Festpreis
Der Energiepreis steht für die gesamte Laufzeit fest. Siehe Festpreis, Tranche oder Spot.
Tranche
Eine Teilmenge des Jahresbedarfs, die zu einem eigenen Zeitpunkt eingekauft wird. Beim Tranchenmodell entsteht der Preis als Durchschnitt mehrerer Einkäufe.
Spotmarkt
Der Kurzfristmarkt der Strombörse, an dem Strom für den nächsten Tag gehandelt wird. Bei einem Spot-Vertrag folgt der Preis diesem Markt, zuzüglich eines festen Aufschlags.
Terminmarkt
Der Markt für Lieferungen in der Zukunft – Monate, Quartale oder Jahre im Voraus. Festpreisangebote beruhen auf den Preisen am Terminmarkt.
Mengentoleranz
Die Bandbreite, in der der tatsächliche Verbrauch von der vereinbarten Jahresmenge abweichen darf, ohne dass nachberechnet wird.
Kündigungsfrist
Der Zeitraum vor Vertragsende, bis zu dem gekündigt sein muss. Sonst verlängert sich der Vertrag. Siehe Kündigungsfrist beim Gewerbestromvertrag.
Sonderkündigungsrecht
Das Recht, außerhalb der regulären Frist zu kündigen – zum Beispiel, wenn der Versorger den Preis einseitig ändert. Ob es besteht, regelt der Vertrag.
Vollmacht
Die Erlaubnis, im Namen des Unternehmens Daten anzufordern und Angebote einzuholen. Ohne sie darf ein Makler nicht für Sie ausschreiben.
Ausschreibung
Mehrere Versorger werden gleichzeitig um ein Angebot für dieselbe Menge gebeten. Die Angebote werden auf einen Nenner gebracht und verglichen.
Bündelausschreibung
Mehrere Lieferstellen – etwa alle Filialen oder alle Objekte eines Verwalters – werden gemeinsam ausgeschrieben, damit Versorger auf die Gesamtmenge bieten.
Lieferstelle und Messung
Lieferstelle
Der Ort, an dem Energie aus dem Netz entnommen wird, also ein Anschluss mit Zähler.
Marktlokation (MaLo)
Die elfstellige Kennnummer einer Lieferstelle. Sie bleibt gleich, auch wenn Zähler oder Versorger wechseln, und steht auf jeder Rechnung.
Messlokation (MeLo)
Die Kennnummer des Ortes, an dem gemessen wird. Sie beginnt mit „DE“ und hat 33 Zeichen.
Zählernummer
Die Nummer des eingebauten Geräts. Sie ändert sich, wenn der Zähler getauscht wird.
Standardlastprofil (SLP)
Ein angenommenes Verbrauchsmuster für kleinere Abnehmer, deren Zähler nur die Menge erfasst.
Registrierende Leistungsmessung (RLM)
Messung der Leistung in jeder Viertelstunde, bei Strom ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch. Siehe Lastgang, RLM und SLP.
Lastgang
Die Aufzeichnung aller Viertelstundenwerte eines Jahres. Grundlage für Angebote bei leistungsgemessenen Anschlüssen.
Benutzungsstunden
Jahresverbrauch geteilt durch Spitzenleistung. Die Zahl zeigt, wie gleichmäßig ein Betrieb das Netz nutzt.
Spannungsebene
Die Ebene des Netzes, an die ein Betrieb angeschlossen ist: Niederspannung, Mittelspannung oder höher. Sie bestimmt die Höhe der Netzentgelte.
Marktrollen
Lieferant
Das Unternehmen, bei dem Sie Strom oder Gas kaufen. Ihn können Sie frei wählen.
Netzbetreiber
Ihm gehören Leitungen und Anschlüsse in einem Gebiet. Er bleibt derselbe, egal bei wem Sie kaufen.
Messstellenbetreiber
Er baut, betreibt und liest den Zähler ab. Meist ist das der Netzbetreiber.
Grundversorger
Der Versorger, der in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Er beliefert auch alle, die keinen Vertrag haben. Siehe Grund- und Ersatzversorgung.
Ersatzversorgung
Die befristete Belieferung durch den Grundversorger, wenn kein Lieferant zugeordnet werden kann. Für Unternehmen meist deutlich teurer als ein eigener Vertrag.
Lieferantenwechsel
Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten. Ein rein kaufmännischer Vorgang: An Zähler, Leitung und Versorgungssicherheit ändert sich nichts.
Energiemakler
Ein Dienstleister, der für Unternehmen Angebote einholt, vergleicht und den Wechsel abwickelt. Die Vergütung erhält er in der Regel vom Energieversorger.
Pflichten
Energieaudit
Eine systematische Untersuchung des Energieverbrauchs nach DIN EN 16247-1. Für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Siehe Energieaudit: Wer ist verpflichtet.
Energiemanagementsystem
Ein dauerhaft eingerichteter Prozess zur Verbesserung der Energieeffizienz, zertifiziert nach ISO 50001. Wer eines hat, braucht kein gesondertes Audit.
CO₂-Fußabdruck
Die Bilanz aller Treibhausgasemissionen eines Unternehmens, üblicherweise nach dem GHG Protocol in drei Bereiche (Scopes) gegliedert.
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Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.
