Gewerbestrom und Gas ausschreiben statt verlängern
Wir arbeiten wie Ihr eigener Energieeinkäufer: Wir schreiben Strom und Gas für Ihre Lieferstellen bei zahlreichen Versorgern aus, machen die Angebote vergleichbar und behalten jede Kündigungsfrist im Blick. Entschieden wird nach einem Maßstab – was für Ihren Betrieb das Beste ist. Für Sie ohne Honorar.
- Wie ein Mitarbeiter, der sich nur um Ihre Energie kümmert – ohne Personalkosten
- Eine Ausschreibung bei zahlreichen Versorgern – ein Vergleich, eine Entscheidung
- Alle Lieferstellen und Verträge an einem Ort, Erinnerung lange vor jeder Kündigungsfrist
- 1Rechnung senden
- 2Wir schreiben aus
- 3Sie entscheiden
- 4Wir bleiben dran
Der teuerste Energievertrag ist der, der sich still verlängert
Im Tagesgeschäft bleibt der Energievertrag oft liegen, weil im Betrieb niemand dafür eingestellt ist. Ist die Kündigungsfrist verstrichen, gilt der Preis, den der Versorger vorgibt – nicht der, den der Markt hergibt. Diese Lücke schließen wir.
Fristen laufen unbemerkt ab
Viele Gewerbeverträge verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Bei mehreren Lieferstellen mit unterschiedlichen Laufzeiten geht der Überblick schnell verloren.
Angebote sind kaum vergleichbar
Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie, Mengentoleranzen: Jeder Versorger rechnet anders. Erst auf einen Nenner gebracht zeigt sich, welches Angebot wirklich günstiger ist.
Der Zeitpunkt entscheidet mit
Energiepreise schwanken. Wer früh genug ausschreibt, kann den Abschluss wählen – statt kurz vor Vertragsende nehmen zu müssen, was gerade angeboten wird.
Vorher. Nachher.
- Energie läuft nebenher – zuständig ist, wer gerade Zeit hat
- Der Vertrag verlängert sich still – zum Preis des Versorgers
- Angebote, die sich nicht vergleichen lassen
- Fristen in Ordnern, Postfächern und Köpfen
- Jede Lieferstelle wird einzeln verhandelt
- Ein Team, das sich nur um Ihre Energie kümmert
- Ausschreibung bei zahlreichen Versorgern
- Ein Vergleich mit Jahreskosten und Ersparnis je Angebot
- Jede Frist überwacht – wir melden uns rechtzeitig
- Alle Lieferstellen gebündelt in einem Paket
Was Ihr Energieeinkäufer für Sie übernimmt
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Ihre Lieferstellen mit Zählernummer, Marktlokation, Verbrauch und laufenden Verträgen. Eine aktuelle Rechnung je Lieferstelle genügt.
Ausschreibung
Wir fragen zahlreiche Versorger gleichzeitig an – auf Wunsch auch Ihren bisherigen. Bei leistungsgemessenen Abnahmestellen auf Basis Ihres Lastgangs.
Angebotsvergleich
Sie erhalten eine Gegenüberstellung aller Angebote mit Jahreskosten und Ersparnis gegenüber Ihrem heutigen Vertrag – als fertige Entscheidungsvorlage.
Abschluss und Wechsel
Sie entscheiden, wir erledigen Vertrag, Kündigung beim bisherigen Versorger und den Lieferantenwechsel. Die Belieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Fristenüberwachung
Wir überwachen Laufzeit und Kündigungsfrist jedes Vertrags und melden uns rechtzeitig vor Vertragsende mit der nächsten Ausschreibung.
Kundenportal
Verträge, Lieferstellen und Dokumente jederzeit online einsehen, neue Lieferstellen melden und uns direkt schreiben.
Rechnen Sie nach
Schon wenige Zehntel Cent pro Kilowattstunde summieren sich. Rechnen Sie mit Ihrem Verbrauch.
Beispielrechnung, netto. Welcher Preisvorteil für Sie erreichbar ist, zeigt erst die Ausschreibung – er hängt von Verbrauch, Lastprofil, Laufzeit und Marktlage ab.
Vier Schritte zum Ergebnis
Rechnung senden
Sie schicken uns je Lieferstelle eine aktuelle Rechnung – am einfachsten direkt über das Formular. Daraus lesen wir Zähler, Verbrauch und Vertragsstand.
Wir schreiben aus
Mit Ihrer Vollmacht fragen wir zahlreiche Versorger an und fassen die Angebote in einem Vergleich zusammen.
Sie entscheiden
Sie sehen Jahreskosten und Ersparnis je Angebot. Wir empfehlen, Sie entscheiden – ohne Abschlusszwang.
Wir bleiben dran
Vertrag, Kündigung, Wechsel und danach jede Frist: Wir bleiben zuständig – wie ein Kollege, der Ihre Energie im Blick behält.
Für Sie ohne Honorar
Sie stellen uns nicht ein und bekommen von uns keine Rechnung: Unsere Vergütung erhalten wir vom Energieversorger, bei dem Sie abschließen. Welches Angebot wir empfehlen, richtet sich danach, was für Ihr Unternehmen das Beste ist. Kommt kein Vertrag zustande, kostet Sie die Ausschreibung nichts.
Gut zu wissen
Kostet mich die Ausschreibung etwas?
Sie erhalten von uns keine Rechnung. Unsere Vergütung erhalten wir vom Energieversorger, bei dem Sie abschließen. Wenn Sie sich gegen alle Angebote entscheiden, zahlen Sie nichts.
Muss ich den Versorger wechseln?
Nein. Auf Wunsch fragen wir auch Ihren bisherigen Versorger an. Sie entscheiden frei, welches Angebot Sie annehmen – oder ob Sie alles lassen, wie es ist.
Was brauchen Sie von mir?
Für den Anfang eine aktuelle Rechnung je Lieferstelle. Für die Ausschreibung selbst benötigen wir eine Vollmacht, damit wir in Ihrem Namen Angebote einholen dürfen. Bei Abnahmestellen mit Lastgangmessung fordern wir den Lastgang für Sie an.
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Je früher, desto mehr Spielraum. Wir empfehlen, etwa neun bis zwölf Monate vor Vertragsende auszuschreiben. Wenn Ihre Frist näher liegt, melden Sie sich trotzdem – oft ist noch etwas möglich.
Ist die Versorgung beim Wechsel sicher?
Ja. Der Lieferantenwechsel ist ein rein kaufmännischer Vorgang. An Zähler, Leitung und Netzbetreiber ändert sich nichts, die Belieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.
Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.
Angebot für Ihren Energieeinkauf anfragen
Schicken Sie uns Ihre Eckdaten – oder einfach Ihre letzte Rechnung. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173
Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de
- Energieaudit – Auditpflicht prüfen, Energieaudit durchführen, Maßnahmenplan erhalten – mit Maßnahmen, die sich für Sie rechnen.
- CO₂-Fußabdruck – CO₂-Bilanz nach GHG Protocol – mit Reduktionspfad und Zahlen, die Sie an Kunden und Banken weitergeben können.
- Energiesteuerrückerstattung – Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen (§ 9b StromStG, § 54 EnergieStG) – Honorar nur bei Erfolg.