3 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026
- Bei leistungsgemessenen Anschlüssen bestimmt die höchste Viertelstunde einen Teil der Netzkosten.
- Die meisten Spitzen entstehen durch Gleichzeitigkeit – und lassen sich organisatorisch vermeiden.
- Erst messen, dann handeln: Der Lastgang zeigt, wann und wodurch die Spitze entsteht.
Was eine Leistungsspitze ist
Betriebe mit einem Jahresverbrauch ab etwa 100.000 kWh werden viertelstündlich gemessen. Der Zähler hält für jede Viertelstunde fest, wie viel Leistung im Durchschnitt abgerufen wurde. Die höchste dieser Viertelstunden ist die Leistungsspitze – auch Lastspitze oder Spitzenlast genannt.
Wie die Messung funktioniert, erklärt der Artikel Lastgang, RLM und SLP.
Warum sie Geld kostet
Das Netzentgelt besteht bei leistungsgemessenen Anschlüssen aus zwei Teilen: einem Arbeitspreis je Kilowattstunde und einem Leistungspreis je Kilowatt. Der Leistungspreis richtet sich nach der höchsten gemessenen Viertelstunde – je nach Netzbetreiber der des Jahres oder der des Monats.
Das Netz muss für den höchsten Bedarf ausgelegt sein, auch wenn er nur einmal im Jahr auftritt. Diese Vorhaltung bezahlen Sie mit dem Leistungspreis. Eine einzige ungünstige Viertelstunde kann deshalb die Netzkosten eines ganzen Jahres erhöhen.
Der Leistungspreis unterscheidet sich je nach Netzbetreiber und Spannungsebene erheblich. Die aktuellen Werte stehen im Preisblatt Ihres Netzbetreibers.
Wie Spitzen entstehen
Fast immer steckt Gleichzeitigkeit dahinter:
- Anfahren nach Stillstand: Montagmorgen, nach Betriebsferien oder nach einer Störung starten alle Anlagen auf einmal.
- Aufheizen: Öfen, Trockner, Spritzgussmaschinen und Bäder ziehen beim Aufheizen ein Vielfaches ihrer Dauerleistung.
- Kälte und Druckluft: Kompressoren laufen gleichzeitig an, statt gestaffelt.
- Laden von Fahrzeugen: Mehrere Ladepunkte laufen parallel zum Betrieb. Mehr dazu im Artikel Ladepunkte im Betrieb.
- Sonderfälle: Probeläufe, Inbetriebnahmen, Notstromtests.
Erst messen
Bevor Sie etwas ändern, brauchen Sie den Lastgang. Er zeigt:
- Wann die höchsten Werte auftreten – Uhrzeit, Wochentag, Jahreszeit
- Wie oft – eine einmalige Spitze ist etwas anderes als eine tägliche
- Wie weit sie über dem normalen Niveau liegt
Liegt die Spitze nur wenige Male im Jahr deutlich über dem Rest, ist das Potenzial groß und der Aufwand meist gering.
Was Sie tun können
Ohne Investition
- Gestaffelt anfahren: Anlagen im Abstand von einigen Minuten starten statt gleichzeitig. Oft genügt eine Arbeitsanweisung.
- Aufheizzeiten verschieben: Öfen und Bäder früher oder nacheinander aufheizen.
- Ladezeiten festlegen: Fahrzeuge nachts oder außerhalb der Produktionszeit laden.
- Sonderläufe planen: Tests und Inbetriebnahmen nicht in Zeiten hoher Last legen.
Mit Technik
- Lastmanagement: Eine Steuerung überwacht die laufende Viertelstunde und schaltet unkritische Verbraucher kurz ab oder drosselt sie, bevor eine Grenze überschritten wird.
- Sanftanlauf und Frequenzumrichter für große Antriebe.
- Batteriespeicher: Er deckt die Spitze aus dem Speicher statt aus dem Netz. Das rechnet sich vor allem bei kurzen, hohen Spitzen.
- Eigenerzeugung: Eine Photovoltaikanlage senkt die Spitze nur, wenn sie zur richtigen Zeit liefert – verlassen kann man sich darauf nicht.
Was es bringt
Die Rechnung ist einfach: gesenkte Spitze in Kilowatt mal Leistungspreis. Wer seine Jahresspitze um 50 kW senkt, spart den Leistungspreis für 50 kW – jedes Jahr. Dem stehen bei organisatorischen Maßnahmen praktisch keine Kosten gegenüber.
Hinzu kommt ein zweiter Effekt: Ein gleichmäßiger Lastgang ist auch für den Energieversorger günstiger zu beliefern. Das kann sich in der nächsten Ausschreibung im Energiepreis zeigen.
Wo wir helfen
Wir fordern mit Ihrer Vollmacht den Lastgang an und zeigen Ihnen, wann Ihre Spitzen auftreten. Für die technische Bewertung von Maßnahmen ist ein Energieaudit der richtige Rahmen – dort werden Investition, Einsparung und Amortisation je Maßnahme berechnet.
Keine Lust auf Kleingedrucktes?
Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Vertrag steht, wann Sie handeln müssen und was eine Ausschreibung bringt. Für Sie ohne Honorar.
Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.
