Zwei Zahlen, die sich lohnen
Was bringt ein besserer Energiepreis – und wie viel Steuer können Sie zurückholen? Beide Rechner zeigen eine unverbindliche Größenordnung. Die Werte können Sie direkt in Ihre Anfrage übernehmen.
Ersparnisrechner
Jahresverbrauch eintragen, Preisvorteil einstellen: So viel macht ein besserer Arbeitspreis aus.
Beispielrechnung, netto. Welcher Preisvorteil für Sie erreichbar ist, zeigt erst die Ausschreibung – er hängt von Verbrauch, Lastprofil, Laufzeit und Marktlage ab.
Erstattungsrechner
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft: die mögliche Entlastung von Strom- und Energiesteuer.
Tragen Sie Ihre Jahresmengen ein. Der Rechner zeigt, in welcher Größenordnung eine Entlastung liegen kann.
- Stromsteuer (§ 9b StromStG)
- 19.750 €
- Energiesteuer Erdgas (§ 54 EnergieStG)
- 440 €
Unverbindliche Schätzung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Gerechnet mit 20,00 € je MWh Strom und 1,38 € je MWh Erdgas, jeweils abzüglich 250 € Sockelbetrag. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, ergibt erst die Prüfung Ihres Falls.
Aus der Schätzung wird ein Angebot
Übernehmen Sie die Werte aus dem Rechner oder tragen Sie Ihre Eckdaten ein. Mit einer aktuellen Rechnung können wir sofort konkret werden.