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Rock-Energy
Ratgeber · Verträge & Fristen

Kündigungsfrist beim Gewerbestromvertrag

Wann Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag kündigen müssen, was bei einer verpassten Frist passiert und wie Sie Fristen dauerhaft im Griff behalten.

2 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
  • Bei Gewerbeverträgen gilt, was im Vertrag steht – einen gesetzlichen Standard wie bei Privatkunden gibt es nicht.
  • Wer die Frist verpasst, ist meist ein weiteres Jahr gebunden – zum Preis des Versorgers.
  • Der richtige Zeitpunkt für die Ausschreibung liegt neun bis zwölf Monate vor Vertragsende.

Warum die Frist so wichtig ist

Der teuerste Energievertrag ist selten der, den jemand schlecht verhandelt hat. Es ist der, den niemand verhandelt hat: Die Kündigungsfrist verstreicht, der Vertrag verlängert sich, und es gilt der Preis, den der Versorger vorgibt.

Für Privatkunden hat der Gesetzgeber stillschweigende Verlängerungen stark eingeschränkt. Für Unternehmen gilt das in dieser Form nicht. Hier zählt, was im Vertrag vereinbart ist.

Was in Gewerbeverträgen üblich ist

Die Regelungen unterscheiden sich von Versorger zu Versorger. Typisch sind:

  • Laufzeit: ein bis drei Jahre, oft bis zum 31. Dezember
  • Kündigungsfrist: häufig drei Monate zum Ende der Laufzeit, teils auch sechs Wochen oder sechs Monate
  • Verlängerung: meist um zwölf Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird
  • Form: in der Regel Textform, also Brief oder E-Mail – ein Anruf genügt nicht

Verlassen Sie sich nicht auf diese Richtwerte. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wo die Frist steht

Suchen Sie im Vertrag und in den AGB nach den Begriffen „Laufzeit“, „Kündigung“ und „Verlängerung“. Auf der Rechnung finden Sie die Frist oft ebenfalls, meist klein gedruckt unter den Vertragsdaten: Vertragsbeginn, nächstmöglicher Kündigungstermin, Kündigungsfrist.

Bei mehreren Lieferstellen lohnt eine einfache Liste: Zähler, Versorger, Vertragsende, spätester Kündigungstag. Genau an dieser Liste scheitert es in der Praxis – sie existiert nicht, oder sie ist veraltet.

Was passiert, wenn die Frist verpasst ist

Dann läuft der Vertrag weiter, in aller Regel um ein Jahr. Zwei Dinge sollten Sie trotzdem prüfen:

  1. Hat sich der Preis geändert? Kündigt der Versorger für die Verlängerung einen neuen Preis an oder erhöht er ihn einseitig, kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Ob das bei Ihnen greift, hängt vom Vertrag ab.
  2. Lässt sich nachverhandeln? Manche Versorger sind bereit, den Verlängerungspreis anzupassen, wenn Sie im Gegenzug länger abschließen. Fragen kostet nichts.

Der richtige Zeitpunkt

Kündigen ist der letzte Schritt, nicht der erste. Wer erst am Tag der Frist reagiert, kann nur noch kündigen – und muss dann nehmen, was der Markt in diesem Moment bietet.

Besser ist es, neun bis zwölf Monate vor Vertragsende mit der Ausschreibung zu beginnen. Energiepreise schwanken. Wer früh dran ist, kann den Abschluss in eine günstige Phase legen und hat die Kündigung längst erledigt, wenn die Frist näher rückt.

So behalten Sie Fristen im Griff

  • Tragen Sie für jeden Vertrag zwei Termine ein: den spätesten Kündigungstag und eine Erinnerung zwölf Monate vor Vertragsende.
  • Legen Sie fest, wer zuständig ist – und wer vertritt.
  • Führen Sie die Vertragsenden Ihrer Lieferstellen nach und nach auf einen gemeinsamen Termin zusammen. Dann gibt es nur noch eine Frist.

Oder Sie geben das ab: Wir überwachen Laufzeit und Kündigungsfrist jedes Vertrags und melden uns rechtzeitig mit der nächsten Ausschreibung.

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Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.

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