Strom- und Energiesteuer zurückholen
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft können sich einen großen Teil der Stromsteuer und einen Teil der Energiesteuer erstatten lassen. Wir prüfen Ihren Anspruch und begleiten Sie bis zum Bescheid – so sorgfältig, als ginge es um unser eigenes Geld. Honorar nur bei Erfolg.
- Anspruchsprüfung ohne Kosten
- Wir stellen Mengen, Nachweise und Antragsunterlagen zusammen
- Honorar nur, wenn tatsächlich erstattet wird
- 1Kurze Angaben
- 2Anspruchsprüfung
- 3Unterlagen und Antrag
- 4Erstattung
Geld, das Ihnen zusteht – aber nur auf Antrag
Die Entlastung von der Strom- und Energiesteuer gibt es nicht automatisch. Sie muss für jedes Jahr beim Hauptzollamt beantragt werden.
Kein Antrag, keine Erstattung
Die Steuer steckt im Strom- und Gaspreis und wird mit jeder Rechnung bezahlt. Zurück gibt es sie nur, wenn ein Antrag gestellt wird – viele berechtigte Unternehmen tun das nicht.
Die Frist ist endgültig
Der Antrag ist in der Regel bis zum 31. Dezember des Folgejahres zu stellen. Danach ist der Anspruch für das betreffende Jahr verloren.
Die Einordnung ist nicht immer offensichtlich
Ob ein Unternehmen zum produzierenden Gewerbe zählt, richtet sich nach dem Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit. Auch Betriebe, die sich selbst nicht als Industrie sehen, können berechtigt sein.
Vorher. Nachher.
- Die Steuer wird mit jeder Rechnung bezahlt – und bleibt beim Staat
- Die Antragsfrist verstreicht unbemerkt
- Unsicherheit, ob der Betrieb überhaupt berechtigt ist
- Anspruch geprüft – ohne Kosten
- Mengen, Nachweise und Antrag vorbereitet
- Honorar nur, wenn tatsächlich Geld zurückkommt
Was wir für Sie übernehmen
Anspruch prüfen
Wir prüfen anhand von Branche, Tätigkeit und Verbrauchsmengen, ob und in welcher Höhe eine Entlastung in Betracht kommt.
Mengen ermitteln
Wir stellen die entlastungsfähigen Strom- und Gasmengen zusammen und grenzen Mengen ab, die nicht begünstigt sind – etwa an Dritte weitergeleiteter Strom.
Tätigkeit beschreiben
Wir bereiten die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit vor, die das Hauptzollamt für die Einordnung verlangt.
Antrag vorbereiten
Wir bereiten die Antragsunterlagen vollständig vor und stimmen sie mit Ihnen und auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater ab.
Begleitung bis zum Bescheid
Bei Rückfragen des Hauptzollamts unterstützen wir Sie mit den nötigen Unterlagen, bis der Bescheid vorliegt.
Jedes Jahr wieder
Wir erinnern Sie rechtzeitig vor der Frist an den Antrag für das nächste Jahr – die Datenbasis steht dann schon.
Wie viel holen Sie zurück?
Eine erste Größenordnung in zehn Sekunden – mit Ihren Jahresmengen für Strom und Erdgas.
Tragen Sie Ihre Jahresmengen ein. Der Rechner zeigt, in welcher Größenordnung eine Entlastung liegen kann.
- Stromsteuer (§ 9b StromStG)
- 19.750 €
- Energiesteuer Erdgas (§ 54 EnergieStG)
- 440 €
Unverbindliche Schätzung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Gerechnet mit 20,00 € je MWh Strom und 1,38 € je MWh Erdgas, jeweils abzüglich 250 € Sockelbetrag. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, ergibt erst die Prüfung Ihres Falls.
Vier Schritte zum Ergebnis
Kurze Angaben
Branche, Stromverbrauch und Gasverbrauch – mit dem Rechner sehen Sie sofort eine Größenordnung.
Anspruchsprüfung
Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen offen, ob sich ein Antrag lohnt.
Unterlagen und Antrag
Wir stellen Mengen und Nachweise zusammen und bereiten den Antrag vor.
Erstattung
Das Hauptzollamt erstattet direkt an Sie. Erst danach rechnen wir unser Honorar ab.
Honorar nur bei Erfolg
Unser Honorar ist ein vorab vereinbarter Anteil an der tatsächlich erstatteten Summe. Wird nichts erstattet, entsteht Ihnen kein Honorar.
Gut zu wissen
Wer bearbeitet meinen Fall?
Wir arbeiten dafür mit einem Fachpartner zusammen. Beauftragung und Rechnung laufen über uns: Sie haben einen Ansprechpartner und einen Vertrag, und Ihre Verbrauchsdaten bringen wir aus dem Energieeinkauf gleich mit.
Wer kann die Entlastung bekommen?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft, die Strom bzw. Erdgas und andere Energieerzeugnisse für betriebliche Zwecke verwenden. Entscheidend ist die Einordnung nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige.
Wie hoch ist die Erstattung?
Das hängt von Ihren Verbrauchsmengen ab. Der Rechner auf dieser Seite zeigt eine unverbindliche Größenordnung; je Entlastungstatbestand wird ein Sockelbetrag abgezogen. Die genaue Höhe ergibt sich erst aus der Prüfung Ihrer Mengen.
Bis wann muss der Antrag gestellt sein?
In der Regel bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Verbrauchsjahr folgt. Melden Sie sich früh genug – die Zusammenstellung der Unterlagen braucht etwas Vorlauf.
Geht das auch rückwirkend für mehrere Jahre?
Nur soweit die Antragsfrist noch läuft – in der Regel also für das Vorjahr. Deshalb lohnt es sich, den Antrag künftig jedes Jahr zu stellen.
Was brauchen Sie von uns?
Strom- und Gasrechnungen des Verbrauchsjahres, eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit und Angaben dazu, ob Strom oder Gas an Dritte weitergegeben wird. Als Kunde unseres Energieeinkaufs liegen uns Ihre Verbrauchsdaten bereits vor.
Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.
Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.
Anspruch prüfen lassen
Nennen Sie uns Ihre Verbrauchsmengen – wir prüfen Ihren Anspruch und melden uns mit einer Einschätzung.
Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173
Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de
- Energieaudit – Auditpflicht prüfen, Energieaudit durchführen, Maßnahmenplan erhalten – mit Maßnahmen, die sich für Sie rechnen.
- CO₂-Fußabdruck – CO₂-Bilanz nach GHG Protocol – mit Reduktionspfad und Zahlen, die Sie an Kunden und Banken weitergeben können.
- Industrie & Gewerbe – Ihr Energieeinkäufer für Gewerbestrom und Gas: ausgeschrieben, verglichen, überwacht – für eine oder viele Lieferstellen.