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Ratgeber · Pflichten & Förderung

Energieaudit: Wer ist verpflichtet – und was sich ändert

Wer bisher ein Energieaudit durchführen muss, was die geplante Neuregelung mit der Schwelle von 2,77 GWh bedeutet und wie ein Audit abläuft.

3 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
  • Bisher sind Unternehmen auditpflichtig, die kein KMU sind – alle vier Jahre.
  • Geplant ist eine neue Schwelle: Pflicht ab 2,77 GWh Energieverbrauch im Jahr, unabhängig von der Größe.
  • Wer ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem hat, ist befreit.

Worum es geht

Ein Energieaudit ist eine systematische Bestandsaufnahme: Wo wird im Unternehmen wie viel Energie verbraucht, und wo lässt sich sparen? Durchgeführt wird es nach der Norm DIN EN 16247-1. Für einen Teil der Unternehmen ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Wer bisher verpflichtet ist

Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Kein KMU ist, wer

  • 250 oder mehr Beschäftigte hat oder
  • mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme erreicht.

Verbundene Unternehmen und Partnerunternehmen werden dabei mitgerechnet. Ein Betrieb mit achtzig Beschäftigten kann deshalb auditpflichtig sein, wenn er zu einer größeren Gruppe gehört.

Eine Erleichterung gibt es für Unternehmen mit geringem Verbrauch: Wer insgesamt höchstens 500.000 kWh im Jahr verbraucht, kann statt des Audits eine vereinfachte Erklärung abgeben.

Was sich ändern soll

Der Gesetzgeber arbeitet an einer Neufassung, mit der die europäische Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt wird. Das Bundeskabinett hat dazu Mitte 2026 einen Entwurf beschlossen. Der Kern:

  • Die Pflicht soll künftig am Energieverbrauch hängen, nicht mehr an der Unternehmensgröße.
  • Auditpflichtig wäre, wer im Jahr mehr als 2,77 GWh verbraucht.
  • Ein Energie- oder Umweltmanagementsystem soll erst ab einem deutlich höheren Verbrauch vorgeschrieben sein.

Das Gesetzgebungsverfahren war bei Redaktionsschluss nicht abgeschlossen. Schwellen und Fristen können sich noch ändern. Verbindlich ist erst der verkündete Gesetzestext.

Für viele Betriebe wäre das eine echte Veränderung: Große Unternehmen mit geringem Verbrauch fielen heraus, energieintensive Mittelständler kämen neu hinzu – etwa aus der Metall- und Kunststoffverarbeitung, der Lebensmittelherstellung oder der Kühllogistik.

Wer befreit ist

Unternehmen mit einem zertifizierten Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS müssen kein gesondertes Audit durchführen.

Was im Audit untersucht wird

  • Gebäudehülle und Gebäudetechnik: Heizung, Lüftung, Klima, Beleuchtung
  • Querschnittstechnik: Druckluft, Antriebe, Pumpen, Kälte
  • Produktionsprozesse und -anlagen
  • Fuhrpark und Logistik

Den Umfang legen Auditor und Unternehmen zu Beginn gemeinsam fest.

Wie ein Audit abläuft

  1. Auftakt: Ziele, Umfang und Ansprechpartner werden festgelegt.
  2. Datenerhebung: Verbräuche, Lastgänge, Anlagenliste.
  3. Begehung: Der Auditor sieht sich Standorte, Anlagen und Abläufe an.
  4. Analyse: Energiebilanz, Kennzahlen, Einsparpotenziale mit Kosten und Nutzen.
  5. Bericht und Präsentation: Maßnahmenplan für die Geschäftsführung.
  6. Nachweis: Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde.

Was es bringt

Ein gutes Audit endet nicht mit dem Bericht. Sie erhalten bewertete Maßnahmen mit Investition, jährlicher Einsparung und Amortisationszeit. Viele davon lassen sich ohne große Investition umsetzen, etwa an Druckluft, Beleuchtung oder Regelung. Wer die Pflicht versäumt, riskiert dagegen ein Bußgeld.

Was Sie jetzt tun können

  • Klären Sie, ob Ihr Unternehmen nach der geltenden Regel betroffen ist – einschließlich verbundener Unternehmen.
  • Ermitteln Sie Ihren gesamten Energieverbrauch: Strom, Gas, Wärme und Kraftstoffe. Liegt er in der Nähe von 2,77 GWh, sollten Sie die Neuregelung im Blick behalten.
  • Halten Sie Rechnungen und Lastgänge der letzten zwölf Monate bereit.

Wir prüfen mit wenigen Angaben, was für Ihr Unternehmen gilt, und organisieren das Audit gemeinsam mit unserem Partner, einem zugelassenen Energieauditor.

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Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.

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