2 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026
- Ab etwa 100.000 kWh Jahresverbrauch wird Strom viertelstündlich gemessen (RLM).
- Die höchste Viertelstunde bestimmt den Leistungspreis – oft für das ganze Jahr.
- Der Lastgang ist die Grundlage für jedes ernsthafte Angebot.
Zwei Arten zu messen
Wie Ihr Verbrauch erfasst wird, hängt von seiner Höhe ab.
SLP – Standardlastprofil
Kleinere Abnehmer haben einen Zähler, der nur die Menge zählt. Wann der Strom verbraucht wurde, weiß niemand genau. Deshalb unterstellt der Netzbetreiber ein typisches Verbrauchsmuster, das Standardlastprofil – je nach Art des Betriebs ein anderes.
Abgerechnet wird nach Menge: Arbeitspreis mal Kilowattstunden, dazu ein Grundpreis.
RLM – registrierende Leistungsmessung
Ab einem Jahresverbrauch von etwa 100.000 kWh Strom wird in der Regel viertelstündlich gemessen. Der Zähler speichert für jede Viertelstunde die durchschnittliche Leistung. Bei Gas liegt die Grenze deutlich höher, bei rund 1,5 Millionen kWh im Jahr; dort wird stündlich gemessen.
Abgerechnet wird nach Menge und nach Leistung.
Was der Lastgang ist
Der Lastgang ist die Aufzeichnung dieser Viertelstundenwerte über ein Jahr – rund 35.000 Messpunkte. Er zeigt, wann Ihr Betrieb wie viel Leistung abnimmt: den Anlauf am Morgen, die Mittagspause, das Wochenende, die Betriebsferien.
Für einen Versorger ist das die wichtigste Unterlage. Er muss Ihren Strom Stunde für Stunde beschaffen; ein gleichmäßiger Verbrauch ist für ihn günstiger als einer mit starken Ausschlägen. Ein Angebot ohne Lastgang beruht auf Annahmen – und Annahmen werden mit einem Sicherheitsaufschlag bezahlt.
Den Lastgang können Sie beim Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber anfordern. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir das.
Warum eine Viertelstunde teuer werden kann
Bei RLM-Kunden enthält das Netzentgelt einen Leistungspreis in Euro je Kilowatt. Maßgeblich ist die höchste Viertelstunden-Leistung – je nach Netzbetreiber die des Jahres oder die des Monats.
Ein Beispiel: Ein Betrieb läuft normalerweise mit höchstens 200 kW. An einem Montagmorgen fahren nach den Betriebsferien alle Anlagen gleichzeitig an, und für eine Viertelstunde werden 280 kW erreicht. Wird nach Jahresleistung abgerechnet, zahlt der Betrieb den Leistungspreis das ganze Jahr auf 280 kW.
Solche Spitzen entstehen typischerweise durch:
- gleichzeitiges Anfahren von Maschinen, Öfen oder Kälteanlagen
- Ladevorgänge für Fahrzeuge parallel zum laufenden Betrieb
- Störungen, nach denen alles auf einmal wieder startet
Benutzungsstunden
Teilt man den Jahresverbrauch durch die Spitzenleistung, erhält man die Benutzungsstunden. Sie zeigen, wie gleichmäßig ein Betrieb das Netz nutzt.
- Hohe Benutzungsstunden (zum Beispiel im Dreischichtbetrieb) bedeuten: gleichmäßige Abnahme, die Leistung wird gut ausgenutzt.
- Niedrige Benutzungsstunden bedeuten: kurze, hohe Spitzen bei insgesamt wenig Verbrauch.
Viele Netzbetreiber haben zwei Preisstufen, getrennt bei 2.500 Benutzungsstunden. Je nachdem, auf welcher Seite ein Betrieb liegt, verschiebt sich das Verhältnis von Arbeits- und Leistungspreis.
Was Sie tun können
- Spitzen kennen: Ein Blick in den Lastgang zeigt, wann die höchsten Werte auftreten und wodurch.
- Anlagen gestaffelt anfahren statt gleichzeitig.
- Lastmanagement: Eine Steuerung schaltet unkritische Verbraucher kurz ab, bevor eine Grenze überschritten wird. Das gilt auch für Ladeinfrastruktur.
- Bei der Ausschreibung den echten Lastgang verwenden. Wer gleichmäßig abnimmt, sollte dafür auch den besseren Preis bekommen.
Keine Lust auf Kleingedrucktes?
Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Vertrag steht, wann Sie handeln müssen und was eine Ausschreibung bringt. Für Sie ohne Honorar.
Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.
