2 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026
- Nur ein Teil der Rechnung ist der Energiepreis – der Rest sind Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern.
- Verhandeln lässt sich der Energiepreis; die Netzkosten beeinflussen Sie über Ihr Abnahmeverhalten.
- Auf der Rechnung stehen alle Daten, die für eine Ausschreibung nötig sind.
Die vier Blöcke der Rechnung
So unterschiedlich Rechnungen aussehen: Dahinter stehen immer dieselben vier Blöcke.
1. Energiepreis
Das ist der Teil, den Ihr Versorger selbst bestimmt und über den verhandelt wird:
- Arbeitspreis in ct/kWh – der Preis für die gelieferte Energie
- Grundpreis in Euro je Monat oder Jahr – eine feste Pauschale je Lieferstelle
Bei manchen Tarifen gibt es zwei Arbeitspreise: einen für die Hauptzeit (HT) und einen für die Nebenzeit (NT).
2. Netzentgelte
Sie gehen an den Netzbetreiber, dem Leitungen und Zähler gehören. Der Versorger reicht sie nur durch; sie sind in Ihrem Netzgebiet für alle Anbieter gleich.
- Arbeitspreis Netz in ct/kWh
- Leistungspreis in Euro je Kilowatt – nur bei leistungsgemessenen Anschlüssen. Er richtet sich nach der höchsten abgerufenen Leistung.
- Messstellenbetrieb – Kosten für Zähler und Ablesung
Die Höhe der Netzentgelte unterscheidet sich von Region zu Region deutlich.
3. Umlagen und Abgaben
Gesetzlich festgelegte Aufschläge je Kilowattstunde, unter anderem die Umlage für Kraft-Wärme-Kopplung, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung. Dazu kommt die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde fließt. Die frühere EEG-Umlage wird seit Mitte 2022 nicht mehr erhoben.
4. Steuern
- Stromsteuer: regulär 2,05 ct/kWh. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil davon erstatten lassen – auf Antrag.
- Umsatzsteuer: 19 Prozent auf alles. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten.
Wenn Sie Angebote vergleichen, vergleichen Sie den Energiepreis – also Arbeitspreis und Grundpreis. Alles andere bleibt gleich, egal bei wem Sie abschließen.
Was Sie beeinflussen können
- Den Energiepreis über Ausschreibung, Vertragsform und Zeitpunkt des Abschlusses.
- Den Leistungspreis über Ihr Abnahmeverhalten: Wer Lastspitzen vermeidet, zahlt weniger Netzentgelt.
- Die Stromsteuer, wenn Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe zählt und den Antrag fristgerecht stellt.
Umlagen, Abgaben und die Arbeitspreise des Netzes sind dagegen festgelegt.
Was Sie sonst auf der Rechnung finden
Für eine Ausschreibung brauchen wir genau die Angaben, die auf jeder Rechnung stehen:
- Zählernummer und Marktlokations-ID (MaLo) – sie bestimmen die Lieferstelle eindeutig
- Jahresverbrauch in kWh, bei Leistungsmessung auch die Spitzenleistung in kW
- Netzbetreiber und Spannungsebene
- Vertragsdaten: Laufzeit, nächster Kündigungstermin, Kündigungsfrist
- Tarifbezeichnung – steht dort „Grundversorgung“ oder „Ersatzversorgung“, besteht dringender Handlungsbedarf
Deshalb genügt uns für den Anfang je Lieferstelle eine aktuelle Rechnung.
Worauf Sie achten sollten
- Abschläge und Jahresverbrauch: Passen die Abschläge noch zum tatsächlichen Verbrauch?
- Mehr- oder Mindermengen: Wurde nachberechnet, weil die vereinbarte Menge über- oder unterschritten wurde?
- Blindstrom: Taucht dieser Posten auf, lohnt ein Blick auf die Kompensationsanlage.
- Preisänderungen: Hat der Versorger während der Laufzeit Preise angepasst? Das kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen.
Keine Lust auf Kleingedrucktes?
Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Vertrag steht, wann Sie handeln müssen und was eine Ausschreibung bringt. Für Sie ohne Honorar.
Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.
