Zum Inhalt springen
Rock-Energy
Ratgeber · Verträge & Fristen

Grund- und Ersatzversorgung für Unternehmen

Was passiert, wenn ein Betrieb ohne Liefervertrag dasteht, warum das teuer wird und wie Sie schnell wieder herauskommen.

2 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
  • Ohne Vertrag geht das Licht nicht aus – es liefert der örtliche Grundversorger.
  • Für Unternehmen ist das meist die Ersatzversorgung: zeitlich begrenzt und in der Regel deutlich teurer.
  • Typische Auslöser sind Neueröffnung, Übernahme, Umzug und ein gekündigter Vertrag ohne Anschluss.

Niemand sitzt im Dunkeln

Wer Strom oder Gas aus dem Netz entnimmt, ohne einen Liefervertrag zu haben, wird trotzdem beliefert. Zuständig ist der Grundversorger: das Unternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Das ist gut für die Versorgungssicherheit – und schlecht für die Kosten.

Grundversorgung oder Ersatzversorgung?

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt:

  • Grundversorgung ist ein Anspruch von Haushaltskunden. Dazu zählen auch kleine Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh.
  • Ersatzversorgung greift, wenn ein Kunde Energie bezieht, ohne dass ein Lieferant zugeordnet werden kann. Sie ist auf höchstens drei Monate begrenzt und gilt nur in Niederspannung bzw. Niederdruck.

Für die meisten Betriebe heißt das: Ohne Vertrag landen sie in der Ersatzversorgung. Die Preise dafür darf der Grundversorger gesondert kalkulieren; sie liegen in der Regel deutlich über dem, was eine Ausschreibung ergibt.

Betriebe mit Anschluss in Mittelspannung haben keinen Anspruch auf Ersatzversorgung. Hier muss vor Lieferbeginn ein Vertrag stehen.

Wie Betriebe hineingeraten

  • Neueröffnung: Der Standort geht in Betrieb, an den Energievertrag hat niemand gedacht.
  • Übernahme oder Pächterwechsel: Der Vorgänger hat gekündigt, der Nachfolger noch nichts abgeschlossen.
  • Umzug: Der Vertrag galt nur für die alte Lieferstelle.
  • Vertragsende ohne Anschluss: Es wurde gekündigt, aber kein neuer Vertrag unterschrieben – oder der neue Versorger konnte nicht rechtzeitig starten.
  • Insolvenz des Lieferanten: selten, aber dann betrifft es alle Lieferstellen gleichzeitig.

Bei Filialbetrieben fällt das oft erst mit der Jahresrechnung auf: Eine von dreißig Filialen läuft seit Monaten zum Ersatzversorgungspreis.

Woran Sie es erkennen

Auf der Rechnung steht als Tarif „Grundversorgung“, „Ersatzversorgung“ oder ein Name wie „Basis“ oder „Allgemeiner Preis“. Absender ist der örtliche Grundversorger, obwohl Sie dort nie etwas unterschrieben haben. Im Zweifel hilft ein Anruf beim Versorger oder beim Netzbetreiber.

Wie Sie herauskommen

Aus der Grund- und Ersatzversorgung können Sie kurzfristig wechseln; in der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Der Ablauf:

  1. Lieferstelle eindeutig bestimmen: Zählernummer und Marktlokations-ID stehen auf der Rechnung.
  2. Angebote einholen – am besten gleich für alle Lieferstellen gemeinsam.
  3. Vertrag abschließen. Der neue Versorger meldet die Lieferstelle an; die Ersatzversorgung endet damit automatisch.

Je schneller das geht, desto weniger kostet es. Bei einem Standort mit hohem Verbrauch macht jeder Monat einen spürbaren Unterschied.

So vermeiden Sie es künftig

Nehmen Sie den Energievertrag in die Checkliste für jede Eröffnung, Übernahme und jeden Umzug auf – mit vier bis sechs Wochen Vorlauf. Wer seine Lieferstellen von uns betreuen lässt, meldet einen neuen Standort einfach im Kundenportal; wir kümmern uns um die Anmeldung zu den vereinbarten Konditionen.

Das übernehmen wir für Sie

Keine Lust auf Kleingedrucktes?

Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Vertrag steht, wann Sie handeln müssen und was eine Ausschreibung bringt. Für Sie ohne Honorar.

Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.

Ihr direkter Draht

Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.

Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.

Anfrage

Fragen zu Ihrem Vertrag?

Schicken Sie uns Ihre letzte Strom- oder Gasrechnung oder ein paar Eckdaten. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173

Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de

Passend dazu

Ein paar Eckdaten

Alles freiwillig. Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir antworten.

Rechnung hochladen – dann können Sie die Felder leer lassen
Schritt 1 von 3
Anrufen Anfragen