Energie für Metallverarbeiter: Strom und Gas
Zerspanen, Umformen, Schweißen, Härten: Der Energiepreis entscheidet mit über jede Kalkulation. Wir schreiben Strom und Gas auf Basis Ihres Lastgangs aus.
- Ausschreibung auf Basis Ihres Lastgangs
- Festpreis, Tranchen oder Spot – was zu Ihnen passt
- Strom- und Energiesteuerentlastung mit geprüft
Metallverarbeitende Unternehmen – vom Zerspaner bis zum Betrieb mit eigener Wärmebehandlung – betreut unser Team seit vielen Jahren.
Für Sie ohne Honorar: Unsere Vergütung erhalten wir vom Energieversorger.
Wo die Energie hingeht
So setzt sich der Energiebedarf bei Metallverarbeitung typischerweise zusammen – und genau das gehört in eine gute Ausschreibung.
Maschinen und Antriebe
Bearbeitungszentren, Pressen, Laser und Schweißanlagen bestimmen den Stromverbrauch – je nach Schichtmodell mit ausgeprägten Spitzen zu Schichtbeginn.
Druckluft, Kühlung, Absaugung
Die Nebenanlagen laufen oft durchgehend und machen einen erheblichen Teil der Grundlast aus – auch dann, wenn nicht produziert wird.
Prozesswärme
Härten, Glühen, Schmieden, Pulverbeschichten und Trocknen brauchen Wärme, häufig aus Erdgas. Bei diesen Betrieben ist der Gaspreis genauso wichtig wie der Strompreis.
Wo Betriebe Geld liegen lassen
Der Vertrag passt nicht zum Lastgang
Standardangebote unterstellen ein durchschnittliches Abnahmeverhalten. Wer im Schichtbetrieb oder mit starken Spitzen fährt, sollte auf Basis seines tatsächlichen Lastgangs ausschreiben.
Alles auf einen Stichtag gesetzt
Wer die gesamte Jahresmenge an einem Tag einkauft, trägt das volle Risiko dieses Zeitpunkts. Bei größeren Mengen kann der Einkauf in mehreren Teilmengen sinnvoll sein.
Steuerentlastung nicht beantragt
Betriebe des produzierenden Gewerbes können sich einen Teil der Strom- und Energiesteuer erstatten lassen – aber nur auf Antrag und innerhalb der Frist. Viele verschenken diesen Anspruch.
Vorher. Nachher.
- Energie läuft nebenher – zuständig ist, wer gerade Zeit hat
- Der Vertrag verlängert sich still – zum Preis des Versorgers
- Angebote, die sich nicht vergleichen lassen
- Fristen in Ordnern, Postfächern und Köpfen
- Jede Lieferstelle wird einzeln verhandelt
- Ein Team, das sich nur um Ihre Energie kümmert
- Ausschreibung bei zahlreichen Versorgern
- Ein Vergleich mit Jahreskosten und Ersparnis je Angebot
- Jede Frist überwacht – wir melden uns rechtzeitig
- Alle Lieferstellen gebündelt in einem Paket
Rechnen Sie nach
Schon wenige Zehntel Cent pro Kilowattstunde summieren sich. Rechnen Sie mit Ihrem Jahresverbrauch.
Beispielrechnung, netto. Welcher Preisvorteil für Sie erreichbar ist, zeigt erst die Ausschreibung – er hängt von Verbrauch, Lastprofil, Laufzeit und Marktlage ab.
Vier Schritte zum besseren Vertrag
Rechnung senden
Sie schicken uns je Lieferstelle eine aktuelle Rechnung – am einfachsten direkt über das Formular. Daraus lesen wir Zähler, Verbrauch und Vertragsstand.
Wir schreiben aus
Mit Ihrer Vollmacht fragen wir zahlreiche Versorger an und fassen die Angebote in einem Vergleich zusammen.
Sie entscheiden
Sie sehen Jahreskosten und Ersparnis je Angebot. Wir empfehlen, Sie entscheiden – ohne Abschlusszwang.
Wir bleiben dran
Vertrag, Kündigung, Wechsel und danach jede Frist: Wir bleiben zuständig – wie ein Kollege, der Ihre Energie im Blick behält.
Für Sie ohne Honorar
Sie stellen uns nicht ein und bekommen von uns keine Rechnung: Unsere Vergütung erhalten wir vom Energieversorger, bei dem Sie abschließen. Welches Angebot wir empfehlen, richtet sich danach, was für Ihr Unternehmen das Beste ist. Kommt kein Vertrag zustande, kostet Sie die Ausschreibung nichts.
Was für Ihre Branche noch dazugehört
Leistungen, die bei Betrieben wie Ihrem häufig sinnvoll sind – auf Basis der Energiedaten, die wir für den Einkauf ohnehin kennen.
Energieaudit
Auditpflicht prüfen, Energieaudit durchführen, Maßnahmenplan erhalten – mit Maßnahmen, die sich für Sie rechnen.
Mehr erfahrenCO₂-Fußabdruck
CO₂-Bilanz nach GHG Protocol – mit Reduktionspfad und Zahlen, die Sie an Kunden und Banken weitergeben können.
Mehr erfahrenEnergiesteuerrückerstattung
Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen (§ 9b StromStG, § 54 EnergieStG) – Honorar nur bei Erfolg.
Mehr erfahrenGut zu wissen
Was ist ein Lastgang, und wozu brauchen Sie ihn?
Der Lastgang zeigt, wie viel Leistung Ihr Betrieb in jeder Viertelstunde abnimmt. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen kalkulieren Versorger damit ihr Angebot. Wir fordern ihn mit Ihrer Vollmacht beim Netzbetreiber an.
Festpreis oder Spot – was ist besser?
Das hängt davon ab, wie viel Preisschwankung Ihr Betrieb tragen kann und will. Ein Festpreis gibt Planungssicherheit, ein börsenorientierter Vertrag folgt dem Markt. Wir stellen Ihnen beide Wege gegenüber – entscheiden tun Sie.
Müssen wir ein Energieaudit durchführen?
Das hängt von Unternehmensgröße und Energieverbrauch ab; die Regeln wurden zuletzt mehrfach angepasst. Wir klären das mit wenigen Angaben und führen das Audit auf Wunsch durch.
Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.
Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.
Vergleich für Ihren Betrieb anfragen
Schicken Sie uns Ihre letzte Strom- und Gasrechnung oder ein paar Eckdaten. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.
Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173
Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de
- Bäckereien – Backstube und Filialen in einem Paket – Strom und Gas für Öfen, Kälte und Verkaufsstellen.
- Autohäuser & Kfz-Betriebe – Showroom, Werkstatt, Lackiererei und Ladepunkte – Strom und Gas für alle Standorte gebündelt.
- Kunststoffverarbeitung – Spritzguss und Extrusion laufen rund um die Uhr – der Strompreis entscheidet über die Marge.
- Hotels & Gastronomie – Küche, Kälte, Wäsche, Warmwasser: Strom und Gas für Häuser mit langen Betriebszeiten.
