Energieaudit: Pflicht erledigt, Einsparung gefunden
Wir klären, ob Ihr Unternehmen auditpflichtig ist, und bringen das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 gemeinsam mit unserem Partner, einem zugelassenen Energieauditor, fristgerecht über die Bühne – mit einem Maßnahmenplan, der sich rechnet. Empfohlen wird nur, was sich für Ihr Unternehmen lohnt.
- Pflicht-Check vorab – unverbindlich
- Vom Auftaktgespräch bis zur Präsentation vor der Geschäftsführung aus einer Hand
- Maßnahmen, die sich rechnen – viele davon ohne große Investition umsetzbar
- 1Anfrage und Pflicht-Check
- 2Festpreisangebot
- 3Audit
- 4Bericht und Nachweis
Pflicht oder Chance – meistens beides
Nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) müssen Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Die Regeln werden gerade neu gefasst: Künftig soll nicht mehr die Unternehmensgröße zählen, sondern der Energieverbrauch. Aber auch ohne Pflicht zeigt ein Audit, wo Energie und Geld verloren gehen.
Bin ich betroffen?
Bisher gilt: Auditpflichtig ist, wer kein KMU ist – also ab 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme; verbundene Unternehmen zählen mit. Nach der geplanten Neuregelung soll die Pflicht ab einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr greifen, unabhängig von der Größe. Wir prüfen, was für Sie gilt.
Fristen und Nachweise
Das Audit ist in der Regel alle vier Jahre zu wiederholen und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu erklären. Wer die Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Maßnahmen, die sich rechnen
Ein gutes Audit endet nicht beim Bericht. Sie erhalten bewertete Maßnahmen mit Investition, jährlicher Einsparung und Amortisationszeit – als Grundlage für Ihre Entscheidungen.
Vorher. Nachher.
- Unklar, ob die Auditpflicht überhaupt gilt
- Die Frist rückt näher, ein Bußgeld droht
- Ein Bericht, der in der Schublade verschwindet
- Pflicht-Check vorab – unverbindlich
- Audit fristgerecht aus einer Hand
- Maßnahmen mit Investition, Einsparung und Amortisation
Das Audit Schritt für Schritt
Pflicht-Check
Wir prüfen anhand weniger Angaben, ob und bis wann Ihr Unternehmen ein Audit durchführen muss.
Auftakt und Daten
Im Auftaktgespräch legen wir Ziele, Umfang und Grenzen des Audits fest; Sie benennen einen Ansprechpartner im Haus. Dann erheben wir Verbräuche, Lastgänge und die Liste der wesentlichen Anlagen.
Vor-Ort-Begehung
Wir sehen uns an, wo die Energie hingeht: Gebäudehülle und Gebäudetechnik, Querschnittstechnik wie Druckluft, Beleuchtung, Antriebe und Kälte, Produktionsanlagen sowie Fuhrpark und Logistik.
Analyse
Aus den Daten entstehen Energiebilanz, Kennzahlen und ein Bild davon, welchen Weg die Energie durch Ihr Unternehmen nimmt. Die Einsparpotenziale bewerten wir technisch und wirtschaftlich und ordnen sie nach Wirkung und Aufwand.
Auditbericht
Sie erhalten einen normgerechten Bericht mit Maßnahmenplan und stellen ihn gemeinsam mit uns der Geschäftsführung vor.
Nachweis
Wir bereiten die Erklärung gegenüber der Behörde mit Ihnen vor und erinnern rechtzeitig an das nächste Audit.
Vier Schritte zum Ergebnis
Anfrage und Pflicht-Check
Sie nennen uns Mitarbeiterzahl, Standorte und Energieverbrauch. Wir klären die Pflicht und den Umfang.
Festpreisangebot
Sie erhalten ein Angebot mit festem Preis und Zeitplan.
Audit
Datenerhebung, Begehung und Analyse – mit einem festen Ansprechpartner.
Bericht und Nachweis
Auditbericht, Ergebnispräsentation und Unterstützung bei der Erklärung gegenüber der Behörde.
Festpreis nach Umfang
Der Preis richtet sich nach der Zahl der Standorte und dem Energieverbrauch – Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Für kleine und mittlere Unternehmen kann ein freiwilliges Audit förderfähig sein; wir prüfen das mit Ihnen.
Gut zu wissen
Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Nach geltendem Recht alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gelten – also ab 250 Beschäftigten oder mit mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz und zugleich mehr als 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen zählen mit. Wer dabei höchstens 500.000 kWh im Jahr verbraucht, kann stattdessen eine vereinfachte Erklärung abgeben. Der Gesetzgeber arbeitet an einer Neuregelung: Danach soll die Pflicht künftig ab einem Energieverbrauch von 2,77 GWh pro Jahr gelten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Wir prüfen, was für Ihr Unternehmen zum jeweiligen Zeitpunkt gilt.
Wer führt das Audit durch?
Das Audit erstellt unser Partnerunternehmen, ein zugelassener Energieauditor. Beauftragung und Rechnung laufen über uns: Wir koordinieren den Ablauf, liefern die Energiedaten zu und bleiben von der Anfrage bis zur Präsentation Ihr Ansprechpartner – Sie haben also nur einen Kontakt und einen Vertrag.
Was wird im Audit untersucht?
Alles, was wesentlich Energie verbraucht: Gebäudehülle und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima), Querschnittstechnik wie Druckluft, Beleuchtung, Antriebe und Kälte, Produktionsprozesse und -anlagen sowie Fuhrpark und Logistik. Den Umfang legen wir im Auftaktgespräch gemeinsam fest.
Was bringt ein Audit über die Pflicht hinaus?
Sie sehen, wo Energie verloren geht, und erhalten einen Maßnahmenplan mit Kosten und Nutzen. Viele Maßnahmen lassen sich ohne große Investition umsetzen, etwa an Druckluft, Beleuchtung oder Regelung. Weniger Verbrauch verbessert zugleich Ihre CO₂-Bilanz – und liefert die Datengrundlage, falls Sie später ein Energiemanagementsystem einführen.
Wie oft muss das Audit wiederholt werden?
In der Regel alle vier Jahre, gerechnet ab dem letzten Audit. Wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Was ist der Unterschied zu einem Energiemanagementsystem?
Das Audit ist eine Bestandsaufnahme zu einem Stichtag. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein dauerhaft eingerichteter Prozess mit Zertifizierung. Unternehmen mit zertifiziertem Energiemanagementsystem oder EMAS sind von der Auditpflicht befreit; ab einem hohen Energieverbrauch ist ein solches System vorgeschrieben – auch diese Schwelle wird derzeit neu geregelt.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Energierechnungen und – soweit vorhanden – Lastgänge der letzten zwölf Monate, eine Liste der wesentlichen Anlagen sowie Grundrisse oder Standortübersichten. Als Kunde unseres Energieeinkaufs liegen uns Ihre Strom- und Gasdaten bereits vor.
Wie lange dauert ein Audit?
Das hängt von der Zahl der Standorte und der Datenlage ab. Den Zeitplan legen wir im Auftaktgespräch gemeinsam fest – ausgerichtet an Ihrer Frist.
Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.
Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.
Auditpflicht prüfen lassen
Mit wenigen Angaben können wir einschätzen, ob und bis wann Sie ein Audit benötigen – und was es kostet.
Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173
Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de
- CO₂-Fußabdruck – CO₂-Bilanz nach GHG Protocol – mit Reduktionspfad und Zahlen, die Sie an Kunden und Banken weitergeben können.
- Energiesteuerrückerstattung – Stromsteuer und Energiesteuer zurückholen (§ 9b StromStG, § 54 EnergieStG) – Honorar nur bei Erfolg.
- Industrie & Gewerbe – Ihr Energieeinkäufer für Gewerbestrom und Gas: ausgeschrieben, verglichen, überwacht – für eine oder viele Lieferstellen.