Zum Inhalt springen
Rock-Energy
Ratgeber · Aus der Praxis

Ladepunkte im Betrieb: Was sich am Stromvertrag ändert

Wie Ladeinfrastruktur Verbrauch, Leistung und Netzkosten verändert, was beim Netzbetreiber anzumelden ist und worauf beim Stromvertrag zu achten ist.

3 Minuten Lesezeit Stand: Oktober 2026

Kurz gesagt
  • Ladepunkte erhöhen nicht nur den Verbrauch, sondern vor allem die abgerufene Leistung.
  • Ohne Lastmanagement kann das gleichzeitige Laden den Leistungspreis für das ganze Jahr erhöhen.
  • Netzanschluss, Messung und Stromvertrag sollten vor der Installation geprüft werden.

Mehr Verbrauch – und vor allem mehr Leistung

Ein Elektrofahrzeug im Fuhrpark erhöht den Stromverbrauch des Betriebs spürbar. Wichtiger ist aber, wie schnell dieser Strom fließt.

Eine Wallbox mit 11 oder 22 kW entspricht der Leistung einer größeren Maschine. Ein Schnelllader mit 50, 150 oder mehr Kilowatt kann mehr Leistung abrufen als der ganze übrige Betrieb. Laden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, addiert sich das.

Erste Frage: Reicht der Netzanschluss?

Jeder Anschluss hat eine vereinbarte Leistung. Bevor Ladepunkte installiert werden, muss klar sein, ob sie dazu passen.

  • Anmelden und genehmigen lassen: Ladeeinrichtungen sind beim Netzbetreiber anzumelden; ab einer bestimmten Leistung ist seine Zustimmung nötig. Das übernimmt in der Regel der Elektroinstallateur.
  • Anschluss verstärken: Reicht die Leistung nicht, muss der Anschluss erweitert werden – mit Kosten und Wartezeit, teils über Monate.
  • Lastmanagement statt Ausbau: Oft genügt eine Steuerung, die die Ladeleistung an die freie Kapazität anpasst. Das ist meist günstiger als ein größerer Anschluss.

Planen Sie früh. Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber ist häufig der Schritt, der am längsten dauert.

Zweite Frage: Ändert sich die Messung?

Überschreitet der Betrieb durch die Ladepunkte einen Jahresverbrauch von etwa 100.000 kWh, wechselt er in der Regel in die Leistungsmessung. Dann wird viertelstündlich gemessen, und zum Arbeitspreis kommt ein Leistungspreis hinzu. Was das bedeutet, erklärt der Artikel Lastgang, RLM und SLP.

Für Betriebe, die knapp darunter lagen, ändert sich damit die ganze Kostenstruktur.

Dritte Frage: Was passiert mit der Leistungsspitze?

Bei Leistungsmessung bestimmt die höchste Viertelstunde einen Teil der Netzkosten. Ladepunkte sind dafür besonders kritisch, weil sie hohe Leistung über längere Zeit abrufen – und oft genau dann, wenn auch der Betrieb läuft.

Ein Beispiel: Ein Betrieb hat eine Spitze von 120 kW. Mittags kommen vier Fahrzeuge zurück und laden mit je 22 kW. Ohne Steuerung steigt die Spitze auf über 200 kW – und der Leistungspreis mit ihr.

Abhilfe schaffen:

  • Lastmanagement, das die Ladeleistung drosselt, sobald der Betrieb viel Strom braucht
  • Zeitsteuerung: laden über Nacht oder außerhalb der Betriebszeiten
  • Priorisierung: Fahrzeuge, die zuerst gebraucht werden, laden zuerst

Mehr dazu im Artikel Leistungsspitzen vermeiden.

Vierte Frage: Passt der Stromvertrag noch?

  • Mengentoleranz: Viele Verträge binden an eine Jahresmenge mit einer Bandbreite. Kommen Ladepunkte hinzu, kann der Verbrauch darüber hinausgehen – mit Nachberechnung. Sprechen Sie vorher mit dem Versorger.
  • Lastprofil: Der Versorger hat mit Ihrem bisherigen Abnahmeverhalten kalkuliert. Mit Ladeinfrastruktur sieht es anders aus.
  • Vertragsform: Wer Ladezeiten flexibel legen kann, profitiert unter Umständen von einem börsenorientierten Vertrag. Siehe Festpreis, Tranche oder Spot.

Am besten berücksichtigen Sie die geplanten Ladepunkte gleich in der nächsten Ausschreibung – mit einer realistischen Mengenprognose.

Wenn Dritte laden: Mitarbeiter, Kunden, Gäste

Sobald nicht nur eigene Fahrzeuge laden, kommen weitere Fragen hinzu:

  • Abrechnung: Wird der Strom verschenkt, pauschal berechnet oder nach Kilowattstunden abgerechnet? Für die Abrechnung nach Menge gelten Anforderungen an die Messung.
  • Steuern: Die Abgabe von Strom an Dritte kann steuerliche Folgen haben, auch bei der Stromsteuer. Klären Sie das mit Ihrem Steuerberater.
  • Öffentlich zugängliche Ladepunkte unterliegen zusätzlichen Vorgaben, etwa zur Bezahlung.

Reihenfolge, die sich bewährt hat

  1. Bedarf klären: Wie viele Fahrzeuge, welche Standzeiten, welche Ladeleistung ist wirklich nötig?
  2. Netzanschluss prüfen und mit dem Netzbetreiber abstimmen.
  3. Lastmanagement von Anfang an einplanen.
  4. Auswirkungen auf Messung, Netzentgelt und Stromvertrag durchrechnen.
  5. Erst dann bestellen.

Wo wir helfen

Wir sehen uns Lastgang und Vertrag an und sagen Ihnen, was Ladepunkte für Ihre Energiekosten bedeuten – und berücksichtigen die neuen Mengen in der nächsten Ausschreibung. Planung und Installation der Ladeinfrastruktur übernimmt Ihr Elektrofachbetrieb.

Das übernehmen wir für Sie

Keine Lust auf Kleingedrucktes?

Schicken Sie uns Ihre letzte Rechnung. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Vertrag steht, wann Sie handeln müssen und was eine Ausschreibung bringt. Für Sie ohne Honorar.

Dieser Artikel gibt den Stand von Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag und die jeweils geltenden Vorschriften.

Ihr direkter Draht

Das Rock-Team. Persönlich für Sie da.

Kein Callcenter, keine Warteschleife, kein Ticketsystem. Bei Rock-Energy betreut Sie das Rock-Team persönlich – wie Kollegen aus Ihrer eigenen Energieabteilung, die Ihre Lieferstellen, Verträge und Fristen kennen.

Anfrage

Fragen zu Ihrem Vertrag?

Schicken Sie uns Ihre letzte Strom- oder Gasrechnung oder ein paar Eckdaten. Wir melden uns mit einer ehrlichen Einschätzung.

Lieber telefonisch? +49 173 73 86 173

Oder per E-Mail: sayhello@rock-energy.de

Passend dazu

Ein paar Eckdaten

Alles freiwillig. Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir antworten.

Rechnung hochladen – dann können Sie die Felder leer lassen
Schritt 1 von 3
Anrufen Anfragen